MIT SICHERHEIT EIN SCHÖNER TAG

Alle Infos für einen unbeschwerten und sicheren Aufenthalt in der Sonnentherme!

Wir freuen uns, Sie mit Ihrer Familie bei uns begrüßen zu dürfen! Damit Sie sich auch wohl und vor allem sicher fühlen, haben wir alle nötigen Vorkehrungen getroffen, um Sie, Ihre Familie und unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.

Sicherheits- und Hygiene-Maßnahmen:

Achtung! Ab 16.04. gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske! Wir appellieren auch an Ihre Eigenverantwortung für einen sicheren und entspannten Aufenthalt! 

  • Vorab Online Buchung bzw. Reservierung (inkl. Registrierung!) von Eintritten für Sonnentherme Tagesgäste unter www.sonnentherme.at, da limitierte Besucherzahlen und zwecks Planung der Besucherströme! Bitte auch um Beachtung des Auslastungstools auf der Startseite von www.sonnentherme.at bzw. im oberen Bereich im Header-Foto.
    Online Tickets
  • Ab 16.04. gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske! Tragen einer FFP2-Maske in den allgemein zugänglichen Indoor-Bereichen (Eingangsbereich, Lobby, Kassen, Rezeption, Shop, Zutritt Restaurants, Buffets, Umkleiden, sanitäre Anlagen, Kinder-Spiel- & -Betreuungs-Bereiche,…), ausgenommen Feucht-Räume (Schwimmhallen, Duschen, Rutschen, Saunen und Dampfbädern) und direkt am Restauranttisch! Zusätzlich während der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Massage-, Beauty-Anwendungen). Das Tragen einer FFP2-Maske ist in den Outdoor-Bereichen nur dann nötig, wenn der aktuell gültiger Mindestabstand (2 Meter) nicht eingehalten werden kann! Kinder zwischen 6 Jahren und dem vollendenden 14. Lebensjahr dürfen statt einer FFP2-Maske einen Mund-Nase-Schutz (MSN) tragen. Kinder bis sechs Jahre und Personen, die aus medizinischen Gründen das Tragen einer FFP2-Maske nicht zugemutet werden kann sind von dieser Verordnung ausgenommen! Schwangere sind ebenfalls von der Maskenflicht ausgenommen, sie können stattdessen einen MNS tragen. FFP2-Maske bzw. MNS ist selbst mitzubringen bzw. kann auch vor Ort käuflich erworben werden.
  • Ab 5.3.2022 nicht mehr nötig: Die Verpflichtung zur Vorlage eines 3G-Nachweises beim Check In. 
  • Gütigkeit Tests:
    • Vorlage eines negativen Testergebnisses: PCR-Test 72 h gültig, Antigen-Test 24 h gültig!
    • Antikörpertests gilt nicht mehr als G-Nachweis!
  • Gültigkeit Impfung: Als Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte Impfung gilt:
    • Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf.
    • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf. 
    • Weitere Impfung (Booster-Impfung, also 3 Impfungen oder Genesung + Impfung!), wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf. 
  • Genesene Personen: Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
  • Gültigkeitsdauer Impfzertifikate („Grüner Pass“): Mit 01.02.2022 wurde die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate („Grüner Pass“) für die Zweitimpfung bzw. die Impfung nach Genesung von bisher 270 Tage auf 180 Tage verkürzt, bei Personen unter 18 Jahren auf 210 Tage. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (Drittimpfung bzw. Zweitimpfung nach Genesung) ist weiterhin 270 Tage gültig.
  • Für Kinder bis 12 Jahre gilt der 3G-Nachweis der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten.
  • Für ältere schulpflichtige Kinder (12 bis 15 Jahre) gilt der Testpass der Schulen (Ninja-Pass).
    Für nicht mehr schulpflichtige Kinder bzw. Jugendliche gilt die 3 G-Regel!
    In schulfreien Zeiten gilt dies für Personen, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen (auch wenn sie nicht in Österreich schulpflichtig sind), sinngemäß, sofern gleichartige Tests und Testintervalle nachgewiesen werden können (regelmäßig getestet, mind. 2x/Woche PCR). 
    Holiday Ninja Pass zum Runterladen. Infos zum Holiday Ninja Pass.
     
  • Die Gastrobereiche dürfen uneingeschränkt geöffnet bleiben.
  • Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens mit Bankomatkarte anstelle von Bargeld (auch weiterhin möglich!) an den Kassen, der Rezeption und bequemes Konsumieren mittels Eintritts-Chip-Bandes in der Sonnentherme!
  • Häufiges bzw. regelmäßiges Händewaschen und Duschen!
  • Regelmäßige Desinfektion (Hände, Kinderwagen,…) bei den Desinfektionsmittel-Ständern in den Eingangs- bzw. Zutritts-Bereichen, Lobby, Buffets und ausgewählten höher frequentierten Stellen!
  • Verkürzte Intervalle zwischen den Reinigungs- und Desinfektionszyklen durch unser geschultes Hygiene-Team!
  • Verstärktes Augenmerk auf die Reinigung bzw. Wischdesinfektion von Kontaktflächen (Handläufen, Haltestangen, Kinderwägen, Spielsachen,…)!
  • Regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Indoor-Bereiche! (Schwimmhallen, Restaurant, Saunen, Dampfbädern, Kinderspielbereichen,…)!
  • Fiebermess-Service bei den Kassen, Rezeption und Bademeistern!
  • Bei Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Kopf- und Halsschmerzen, Atembeschwerden,…) bitte zu Hause bleiben!
  • Eigenverantwortung gegenüber sich selbst, den eigenen Kindern und Rücksichtnahme gegenüber den anderen Gästen für ein sorgsames Miteinander!
  • Den aktuellen Maßnahmen, Sicherheitsvorkehrungen und Anweisungen der Mitarbeiter sind unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachtung behält sich die Betriebsleitung vor, ein sofortiges Hausverbot (ohne Retournierung von Eintrittsgeldern, Übernachtungskosten und sonstigen gebuchten bzw. bezahlten Leistungen!) auszusprechen und Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten!

Herzlichen Dank, dass Sie mithelfen, sich selbst und andere zu schützen. 
Wir danken für Ihren Besuch und wünschen einen erholsamen, erlebnisreichen und sicheren Aufenthalt!

Ihr Sonnentherme & Hotel Sonnenpark Team
Stand 21.3.2022

Wissenswertes

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