Saunaordnung

Unsere Saunaanlage soll Ihnen Erholung und Gesundheit bieten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen zur Erfüllung behördlicher Vorschriften für die Sicherheit, die Hygiene und vor allem für das Wohlbefinden aller Saunagäste unbedingt erforderlich ist. Mit dem Kauf der Eintrittskarte schließen Sie mit der Sonnentherme BetriebsgesmbH einen Saunabesuchsvertrag ab und anerkennen damit die nachfolgenden Regelungen der Saunaordnung als Vertragsinhalt.

1. Saunagäste

Betrunkene, Personen mit offenen Wunden, Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten (z.B. Grippe), Epileptiker sowie Personen, denen vom Aufsichtspersonal ein Benützungsverbot erteilt worden ist, dürfen die Saunaanlage nicht benützen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den Hausarzt zu konsultieren, ob die Saunabenützung zulässig ist. Kinder und Jugendliche ist der Zutritt in die Saunaanlage erst ab 15 Jahren gestattet.

2. Saunazeit

Bitte beachten Sie die angegebenen Saunazeiten. Für die Überschreitung der Benützungszeit wird ein Zusatzentgelt laut aktueller Preisliste verrechnet.

3. Eintrittskarten (Datenband)

Für die Benützung der Sauna ist eine gültige Eintrittskarte (Datenband) erforderlich. Es gelten die jeweils bekannt gegebenen Eintrittspreise. Das Datenband (Eintrittskarte) ist während der gesamten Dauer des Saunabesuches gut sichtbar am Handgelenk zu tragen. Das Personal ist berechtigt das Vorweisen der Eintrittskarte zu verlangen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Die Weitergabe von gelösten Eintrittskarten an andere Personen ist nicht zulässig.

4. Wertsachen, Verlust von Gegenständen

Wertsachen und größere Geldbeträge können in einem der Schließfächer an der Kassa gegen eine Gebühr laut aktueller Preisliste verwahrt werden. Für sonstige in das Saunagelände eingebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Gefundene Gegenstände sind dem Saunapersonal zu übergeben.

5. Verhalten in der Saunaanlage

Die Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Beschädigungen und Verunreinigungen sind zu unterlassen. Die Kosten einer allenfalls erforderlichen Schadensbehebung bzw. der Beseitigung der Verunreinigung sind zu ersetzen. Falls eine Beschädigung oder eine Verunreinigung – wenn auch unabsichtlich – verursacht wurde, teilen Sie dies bitte dem Saunapersonal mit. Die Gäste sind in der gesamten Saunaanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet. Der Saunabereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Es sind ausnahmslos Badeschuhe zu tragen. Im Interesse der Mitbenutzer ist jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Erholung, die Sicherheit oder die Hygiene beeinträchtigt, insbesondere Ruhestörung wie Lärmen, Singen, Pfeifen, Telefonieren usw. Im Saunabereich gilt absolutes Rauchverbot. Speisen und Getränke dürfen nur in der Saunabar und im Restaurant sowie in dafür vorgesehenen Räumen eingenommen werden. Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben. Im gegenseitigen Interesse bitten wir Liegen und Stühle nicht zu reservieren.

6. Richtlinien für die Saunabenützung

Benützen Sie bitte vor dem ersten Saunagang zur Körperreinigung die Brauseanlagen und betreten Sie die Saunakammer nur abgetrocknet. Verwenden Sie in der Sauna stets als Unterlage ein ausreichend großes und trockenes Sitz- bzw. Liegetuch. Die Mitnahme von Leselektüre und technischen Geräten (z.B.: Handys, Fotoapparate, Tablets) in die Saunakammern ist nicht gestattet. Aufgüsse erfolgen nur zu den vorgegebenen Zeiten bzw. werden vom Saunapersonal oder von dazu befugten Personen vorgenommen. Während des Aufgusses bitten wir um Ruhe. Die Sauna ist ein Wechselbad. Benützen Sie daher nach der Saunakammer die vorhandenen Abkühleinrichtungen. Vor dem Aufsuchen des Tauchbeckens ist aus hygienischen Gründen gründliches Duschen notwendig. Beachten Sie die Anleitungstafeln bzw. Verhaltenshinweise.

7. Aufsichtspersonal

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Saunapersonal zur Einhaltung behördlicher Vorschriften und im Interesse von Sicherheit, Hygiene und Wohlbefinden der Gäste bzw. zur Abwehr von Schäden Maßnahmen zu treffen hat. Anordnungen des Saunapersonals sind daher jedenfalls Folge zu leisten. Das Saunapersonal ist ermächtigt, im Falle des Zuwiderhandelns gegen die Badeordnung Abmahnungen auszusprechen bzw. Saunaverbote zu erteilen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittsgebühr.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt – Ihr Sonnentherme Team!
 

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